
Zielstellung der Einrichtung nach § 11 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII):
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
Seit 1993 bietet die Stadt Templin offene Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft.
Öffnungszeiten für alle Besucher im Alter von 12 bis 27 Jahren:
Freizeitmöglichkeiten in der Einrichtung:
Angebote im Bereich der Gruppenarbeit:
Erlebnispädagogik:
Jugendkulturarbeit:
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, auch in Kooperation zwischen Schule und Offener Jugendarbeit:
Jugendhaus „Villa“
Herr Wenzel / Herr Schnaak
Ernst-Thälmann-Str. 1
17268 Templin
Tel.: +49 3987 3452
für jugendliche Nutzer im Alter von 12 bis 27 Jahren: