
Stabsstelle Innere Verwaltung, Rechts- angelegenheiten, Sitzungsdienst
Herr Glöckner
Telefon +49 3987 2030137
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen. Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Er überwacht vorrangig die Datenverarbeitungsprogramme und macht das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut. Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Rechtsgrundlagen
Frau Wollnitzke
Telefon +49 3987 2030110
Richtlinie zur Führung des Stadtwappens und der Stadtflagge der Stadt Templin
Erste Änderung der Richtlinie der Stadt Templin zur Führung des Stadtwappens auf Grund § 10 BbgKVerf