
Die Aufgabe einer Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander bzw. Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten, d. h. es wird in einem vom Schiedstellengesetz vorgebenem Verfahren, insbesondere in einer Schlichtungsverhandlung versucht, Konflikte zu klären und eine Lösung herbeizuführen.
Der Antrag auf Durchführung der Schlichtungsverhandlung ist bei der zuständigen Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich vor der Schiedsperson zu Protokoll zu erklären. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.
Stadtverwaltung Templin
Schiedsstelle
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
jeden 1. Mittwoch im Monat 16:00Uhr bis 17:00Uhr
Außerhalb der Sprechzeit melden Sie sich bitte bei:
Frau Weisheit unter +49 3987 2030145
Herr Engler
Mail: engler@templin.de
Telefon +49 3987 200538
Herr Eisentraut
Mail: eisentraut@templin.de
Telefon +49 3987 200538