
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
Die Verlobten müssen die Eheschließung bei ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden, können dann aber frei wählen, bei welchem Standesamt in Deutschland sie die Ehe schließen wollen. Eine Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
Von jedem Verlobten zu beschaffende Unterlagen im Original (Kopien werden nicht anerkannt):
für geschiedene oder verwitwete Verlobte zum Nachweis von Vorehen: