
Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November (Novemberhilfe) bietet weitere zentrale Unterstützung in Form einer anteiligen Umsatzerstattung. Anträge können in den nächsten Wochen gestellt werden.
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