
Mit Erlass der Vierten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) können ab sofort auch Alleinerziehende die Notfallbetreuung im Hort in Anspruch nehmen.
Dazu muss ein entsprechender Antrag an den Landkreis Uckermark gestellt werden. Das Formular finden Sie hier:
Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung
Weitere Informationen zur Notfallbetreuung finden Sie auf der Homepage des Landkreises Uckermark: