
Die Stadt Templin ist „Staatlich anerkanntes Thermalsoleheilbad“. Die Artbezeichnung setzt neben vielen weiteren Anforderungen u. a. das Vorhandensein eines Kurparks (§ 3 Abs. 4 des BbgKOG) voraus. Gleich mehrere großzügig dimensionierte Flächen bieten genügend Raum für den „Erholungswert des Ortes“ – die sogenannten Kuranlagen. Dazu zählen Bürgergarten, Kurmeile und der Kurwald.
Deren Gestaltung ist aktueller Schwerpunkt der Stadtentwicklung zur Positionierung zu einem familienorientierten Thermalsoleheilbad mit weiterer Spezialisierung im Gesundheitstourismus.