
Möglichkeiten zur Förderung des Erhalts der Hyparschale werden erörtert
Am 21. Mai 2014 trafen sich Vertreter der Stadt Templin, des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Uckermark und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Besichtigung der Hyparschale. Gemeinsam wurden Möglichkeiten der Förderung des Erhalts des denkmalgeschützten Objektes erörtert.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 5. Juni 2014 in seiner abschließenden Sitzung zusätzlich 90 Millionen Euro für den Kulturetat 2014 bewilligt. Der Gesamtetat ist damit auf rund 1,29 Milliarden Euro gestiegen.
Für 29 Millionen Euro wird ein weiteres Denkmalschutzsonderprogramm aufgelegt und damit das Programm zur Sanierung von Kulturdenkmälern in den Regionen fortgesetzt. Damit werden – zusammen mit der Kofinanzierung der Länder und durch Dritte – dringende Sanierungen ermöglicht.
Auch die Stadt Templin wird umgehend einen Fördermittelantrag beim Bundesministerium für Kultur und Medien (BKM) stellen. Es sind dringende Sicherungsmaßnahmen am Denkmal „Hyparschale“ notwendig.