
Die Stadt Templin stellt zum 1. September 2019
einen Auszubildenden (m/w/d)
für den Beruf des Gärtners
Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
ein.
Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem BBiG sowie den Vorschriften des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Während der Ausbildung findet Blockunterricht am OSZ Märkisch Oderland in Seelow statt. Neben der praktischen Ausbildung im Wirtschaftshof nehmen die Auszubildenden noch an überbetrieblichen Lehrgängen und Ausbildungsmodulen in anderen Ausbildungsbetrieben teil.
Eine Übernahme nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis bei der Stadt Templin wird angestrebt und ist unter anderem von guten Leistungen während der Ausbildung abhängig.
Voraussetzungen für das Erlernen dieses Berufes sind:
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, werden bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Wenn Sie Interesse an dieser qualifizierten Ausbildung haben, richten Sie bitte Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.04.2019 an die
Stadtverwaltung Templin
Fachbereich I
Kennwort: „Ausschreibung Azubi Wirtschaftshof 2019“
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung im Bewerbungsverfahren unter https://templin.de/ds-bewerbung zu.
Hinweis: Bewerbungskosten werden von der Stadt Templin nicht erstattet.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens erfolgt aus Kostengründen nicht, es sei denn, es liegt ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Nach Besetzung der Stelle erfolgt die Vernichtung der nicht berücksichtigten Bewerbungen.
Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Ginter, Ausbilderin Gärtner (Tel. 0175-5815933) und Frau Remschel, Personalabteilung (Tel.03987-2030152) gerne zur Verfügung.