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Wohnbauland- kataster

der Stadt Templin

Im Wohnbaulandkataster der Stadt Templin werden unbebaute oder überwiegend unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile innerhalb von Bebauungsplangebieten und im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB erfasst, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Wohngebäuden bebaubar sind.
Das Wohnbaulandkataster enthält jedoch keine verbindlichen Aussagen zur Bebaubarkeit und begründet auch nicht einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung.

Im Wohnbaulandkataster der Stadt Templin werden unbebaute oder überwiegend unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile innerhalb von Bebauungsplangebieten und im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB erfasst, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Wohngebäuden bebaubar sind.


Das Wohnbaulandkataster enthält jedoch keine verbindlichen Aussagen zur Bebaubarkeit und begründet auch nicht einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung.


Das Wohnbaulandkataster bietet Interessierten eine Möglichkeit, sich über mögliche Wohnbauplätze zu informieren. Es soll einen Impuls zur Nutzung von Baugrundstücken im Innenbereich bzw. zur Verdichtung vorhandener Bebauung geben. Der Flächenverbrauch für die Siedlungsentwicklung soll reduziert werden. Die vorhandenen Infrastrukturen können durch die Ausnutzung von Baulücken effektiver ausgenutzt werden.

Das Wohnbaulandkataster beinhaltet eine Kartenübersicht, in welcher die einzelnen Standorte vermarkt sind. Über die gesetzten Marken kommt man zu spezifischen Daten zum jeweiligen Baugrundstück. Darin enthalten sind ein nichtamtlicher Flurkartenauszug, die Grundstücksdaten, ein Foto oder Luftbild und evtl. Zusatzangaben. Die angegebenen Flächengrößen beziehen sich auf die konkret schraffierte Fläche. Die Erschließung ist als „vorhanden“ bezeichnet und meint damit die straßenseitige Erschließung, der Bauplatz liegt also an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Leitungsgebundene Erschließungsfragen werden nicht erläutert und sind beim jeweiligen Medienträger zu erfragen.


Ansprachpartner für das Baulandkataster ist Herr Jenek, Tel.: 03987-2030164

Auf Antrag können auch nach der Veröffentlichung des Wohnbaulandkatasters Flächen aus dem Kataster entnommen oder nach Prüfung Flächen in das Kataster aufgenommen werden.

Eigentümerdaten werden durch die Stadt Templin nicht herausgegeben und können bei Nachweis eines berechtigten Interesses beim Kataster- und Vermessungsamt in Schwedt/Oder erfragt werden.


Hier geht es zur Karte: Wohnbaulandkataster (Stand: 13.01.2023)

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