Für das allgemeine Bürgerbudget können – gemäß § 1 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Templin – innerhalb der Vorschlagsfrist nach § 3 (Einrichungsfrist: 30.04.2024) Vorschläge eingereicht werden.
Die Abstimmung erfolgt vom 01.09. – 30.09.2024 nach § 5 online auf der Homepage der Stadt Templin.