
Templiner Gästekarte
… exklusive Vorteile genießen & das Thermalsoleheilbad erleben.
Die Bonuskarte in und um Templin ab 01. Januar 2023
Für eine noch unbeschwertere Urlaubszeit mit viel Erlebnis in Templin - dem Thermalsoleheilbad hinter einer mittelalterlichen Stadtmauer, zwischen dem Naturpark Uckermärkische Seen und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin - sorgt jetzt die Templiner Gästekarte. Hier sparen Sie richtig! Denn mit der ortsgebundenen Kurkarte profitieren Sie von vielen exklusiven Rabatten und attraktiven Vergünstigungen. In Templin und den 15 Ortsteilen warten erlebnisorientierte Freizeitunternehmen und facettenreiche Angebote auf Sie und Ihre Familie. Fragen Sie in Ihrer Unterkunft nach der Templiner Gästekarte und sichern Sie sich Ihren Bonus für den Templin-Urlaub. Wir wünschen Ihnen eine tolle Zeit in der Uckermark.
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! Informationen zur Kurbeitragssatzung finden Sie hier !
Datenschutzerklärung
§ 1 der Kurbeitragssatzung der Stadt Templin
Die Stadt Templin ist staatlich anerkanntes Thermalsoleheilbad. Für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu heil- und Kurzwecken in dem anerkannten Gebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen erhebt die Stadt einen Kurbeitrag. Kurbeitragsfähig sind auch die Kosten für die auch im Rahmen eines überregionalen Verbunds den Abgabepflichtigen nach Absatz 2 Satz 1 KAG eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 1 Absatz2 des ÖPNV- Gesetzes.
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen, für maximal 28 Tage, erhoben. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahre 2,00 EUR und als Templiner Bürger-Karte für Personen ab 14 Jahre 44,00 EUR.
Die Gäste können mit der Gästekarte an dem umfangreichen Bonussystem teilnehmen. Die Teilnehmer und Angebote finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: https://templin.de/ubernachtung/gaestekarte
Aktuell können die Gäste auf der Rückseite der Gästekarte den QR-Code einscannen und werden dann auf unsere Homepage geleitet um dort die Angebote einsehen zu können. Ab März/April liegen die Einlöse-Coupons in der Tourist-Info zur Abholung für die Vermieter bereit.
Beides (Meldeschein & Gästekarte) erhalten die Vermieter in der Tourist-Info - die Gästekarten werden über den Vermieter bei der Erstellung des Meldescheins automatisch generiert und an den Gast bei Anreise ausgegeben.
Ja, grundsätzlich kann die Gästekarte schon vorab an den Gast versendet werden – diese können dann z.B. für die Anreise am Anreisetag genutzt werden oder vor dem CheckIn in einer Einrichtung des Bonusnetzwerks eingelöst werden.
Lt. §7 der Kurbeitragssatzung der Stadt Templin sind von der Entrichtung des Kurbeitrags befreit:
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,
- Jede fünfte und weitere Zahlungspflichtige Person der Familie,
- Personen, die sich zu privaten Familienbesuchen im Erhebungsgebiet aufhalten,
- Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,
- Schwerbehinderte, deren Behinderungsgrad laut amtlichen Nachweis mindestens 80 v. H. beträgt,
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Nachweis vollständig auf ständige Begleitung angewiesen sind,
- Personen mit ärztlichem Attest, die nicht in der Lage sind, die Kur-oder Erholungseinrichtungen zu nutzen.
Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kurbeitragszahlung sind von den Berechtigten nachzuweisen.
Ja, auch dann muss der Gästebeitrag entrichtet werden, siehe §1 der Kurbeitragssatzung:
" ... Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen bzw. der ÖPNV benutzt werden."