
Die Stadt Templin ist staatlich anerkanntes Thermalsoleheilbad. Für die Unterhaltung der Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen erhebt die Stadt einen Kurbeitrag. Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die ihre Unterkunft für die Dauer ihres Aufenthaltes in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Zelten haben.
Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Zahl der Übernachtungen, höchstens mit dem Satz des Jahreskurbeitrags, erhoben - pro Übernachtung für Personen über 14 Jahre 1,50 €, Jahreskurbeitrag für Personen über 14 Jahre 44,00 €. Vom Beitrag befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte, deren Behinderungsgrad mindestens 80 v.H. beträgt und deren Begleitpersonen sowie Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
Die Kurstadt-Jahreskarte ist in der Tourist-Information im Historischen Rathaus auf dem Markt für 44,00 € erhältlich.
Das Vorzeigen der Kurkarte bzw. einer Kurstadt-Jahreskarte berechtigt zur freien Fahrt in der Stadt Templin bzw. zur Rabattierung der Fahrpreise in diesen Ortsteilen der Stadt auf den Linien der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft.
Hier finden sie die Satzung der Stadt Templin über die Erhebung eines Kurbeitrages: