
Die Stadt Templin ist staatlich anerkanntes Thermalsoleheilbad. Für die Unterhaltung der Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen erhebt die Stadt einen Kurbeitrag.
Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die ihre Unterkunft für die Dauer ihres Aufenthaltes in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Zelten haben.
Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Zahl der Übernachtungen, höchstens mit dem Satz des Jahreskurbeitrags, erhoben - pro Übernachtung für Personen über 14 Jahre mit 2€, Jahreskurbeitrag für Personen über 14 Jahre 56€. Vom Beitrag befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte, deren Behinderungsgrad mindestens 80 v.H. beträgt und deren Begleitpersonen sowie Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
Das Vorzeigen der Gästekarte bzw. der Bürgerkarte berechtigt zur freien Fahrt in der Stadt Templin bzw. zur Rabattierung der Fahrpreise in diesen Ortsteilen der Stadt auf den Linien der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft.
Hier finden sie die Satzung der Stadt Templin über die Erhebung eines Kurbeitrages:
Kurbeitragssatzung ab 01.01.2023
Weitere Informationen zur Kurabgabe
Die Bürgerkarte ist in der Tourist-Information im Historischen Rathaus auf dem Markt für 44€ erhältlich.